management Karben (KIM)
Beschluss:
Der 1. Nachtrags-Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Kommunales Immobilienmanagement Karben (KIM) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) haben kommunale Eigenbetriebe Erfolgs-, Vermögens- und Finanzpläne aufzustellen.
Diese sind entsprechend der Betriebssatzung und dem Eigenbetriebsgesetz von der Betriebskommission, dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2018 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz überschritten wird, ist
unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
|||
Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
“Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1.
Nachtrags-Wirtschaftsplan 2018 KIM