Beschlussvorschlag:
Die der Vorlage beigefügte Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 09. März 2018 wurde die Stadtverwaltung Karben vom Amtsgericht Frankfurt am Main angeschrieben, dass von der Stadt Karben insgesamt 22 Personen als Haupt- und Hilfsschöffen zu benennen sind.
Dazu ist von der Stadtverordnetenversammlung eine Schöffenwahlliste aufzustellen. Diese soll die doppelte Anzahl der zu wählenden Personen, also 44, umfassen.
Die Wahl der Schöffen muss gem. § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz mit 2/3 der anwesenden Mitglieder, jedoch mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.
Die Aufforderung zur Bewerbung als Schöffe/Schöffin erfolgte als Amtliche Bekanntmachung.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Vorschlagsliste