Betreff
Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Stadt Karben für die Amtsperiode 2019 bis 2023
Vorlage
FB 1/168/2018
Aktenzeichen
I/1/082.42
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die der Vorlage beigefügte Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 wird beschlossen.

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 09. März 2018 wurde die Stadtverwaltung Karben vom Amtsgericht Frankfurt am Main angeschrieben, dass von der Stadt Karben insgesamt 22 Personen als Haupt- und Hilfsschöffen zu benennen sind.

Dazu ist von der Stadtverordnetenversammlung eine Schöffenwahlliste aufzustellen. Diese soll die doppelte Anzahl der zu wählenden Personen, also 44, umfassen.

 

Die Wahl der Schöffen muss gem. § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz mit 2/3 der anwesenden Mitglieder, jedoch mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

 

Die Aufforderung zur Bewerbung als Schöffe/Schöffin erfolgte als Amtliche Bekanntmachung.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen: keine            

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Vorschlagsliste