Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, Bebauungsplan Nr. 235 "Auf dem Brunnenweg", Gemarkung Petterweil,
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
FB 5/171/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung

des Bebauungsplanes Nr. 235 „Östliche Arnsburger Straße“ gern. § 2 Abs. 1 BauGB . V. mit § 13b BauGB („Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“) im beschleunigten Verfahren.

 

Das Plangebiet umfasst die östlich an die Arnsburger Straße angrenzende Liegenschaft Flur 2 Nr. 1/73 sowie die Teilfläche der Verkehrswegeparzelle „Arnsburger Straße“ Flur 2 Nr. 1/70 die in einer Breite von rd. 6m in etwa parallel entlang der Grenze der erstgenannten Parzelle verläuft.

 

Der Grenzverlauf des Plangebiets ist somit hinreichend beschrieben.

 

Sachverhalt:

 

Aktuell verfügt die Stadt Karben über keine eigenen Neu-Baugrundstücke mehr.

Es liegen aber bereits ohne Ankündigung über die  Ausweisung von Neubaugebieten bereits rd. 50 Bewerbungen (meist aus Karben) für EFH/DHH vor. Wobei viele Petterweiler unter den Interessenten sind.

Um dem Wunsch – insbesondere junger Familien – nach Baugrundstücken gerecht zu werden soll am Ortsrand von Petterweil ein kleines Neubaugebiet entwickelt werden.

 

Der festgelegte Geltungsbereich, wie im Aufstellungsbeschluss dargestellt, ist im

Regionalen Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche, geplant“ abgebildet.

Der Bebauungsplan soll  gem. § 8 (2) BauGB aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB erfolgen, welches bei der Einbeziehung von Flächen im Außenbereich, zur Realisierung von Wohnbauzwecken, angewendet werden kann.

 

Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 8.270 m².

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

-          Abgrenzung des Plangebiets