Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 205 "Am Kalkofen"
3. Änderung, Gemarkung Groß-Karben
hier: Beschluss Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB und
Beteiligung TÖB gem. § 4(2) BauGB
Vorlage
FB 5/182/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 205 „Am Kalkofen“ 3. Änderung, Gemarkung Groß-Karben mit

Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die

Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

gemäß § 4 (2) BauGB.

 

Die Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt.

 

Sachverhalt:

 

Das mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.04.2018 zur

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 205 “Am Kalkofen” eröffnete

Änderungsverfahren wird nun mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen

Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange des

offiziellen Entwurfs weitergeführt.

 

Die Dokumente entsprechen den rechtskräftigen Unterlagen der 2. Änderung.

Die Änderungsinhalte begrenzen sich auf die textlichen Festsetzungen und sind als

separates Dokument (17.05.2018) beigefügt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

− B-Plan Nr. 205 „Am Kalkofen“ 2. Änderung

− Textfestsetzungen 2. Änderung

− Begründung

− Inhalt der 3. Änderung (Textfestsetzungen)