Bebauungsplan Nr. 205 "Am Kalkofen"
3. Änderung, Gemarkung Groß-Karben
hier: Beschluss Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB und
Beteiligung TÖB gem. § 4(2) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 205 „Am Kalkofen“ 3. Änderung, Gemarkung Groß-Karben mit
Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 4 (2) BauGB.
Die Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Das mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.04.2018 zur
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 205 “Am Kalkofen” eröffnete
Änderungsverfahren wird nun mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen
Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange des
offiziellen Entwurfs weitergeführt.
Die Dokumente entsprechen den rechtskräftigen Unterlagen der 2. Änderung.
Die Änderungsinhalte begrenzen sich auf die textlichen Festsetzungen und sind als
separates Dokument (17.05.2018) beigefügt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
− B-Plan Nr. 205 „Am Kalkofen“ 2. Änderung
− Textfestsetzungen 2. Änderung
− Begründung
− Inhalt der 3. Änderung (Textfestsetzungen)