Bebauungsplan Nr. 229 "Frankfurter Straße - Sauerborn"
Gemarkung Kloppenheim
hier: Beschluss Abwägung erneute Offenlage und
TÖB-Beteiligung
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 229 "Frankfurter Straße - Sauerborn", Gemarkung Kloppenheim,
wurden Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die als Anlage beigefügte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer 14. Sitzung am
23.02.2018 den aufgrund der Planänderungen nach der ersten Beteiligung der
Öffentlichkeit und Behörden/Träger öffentlicher Belange überarbeiteten Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 229 „Frankfurter Straße - Sauerborn“ in der Gemarkung
Kloppenheim mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung gebilligt und eine
erneute Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung
der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 24.03.2018.
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen
eingegangen
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 03.04.2018 bis 27.04.2018 durchgeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 – Übersicht Eingang Stellungnahmen
2 – Abwägungsvorschlag
3 – 229_B-Plan
4 – 229_Bestand
5 – 229_Begründung