Bebauungsplan Nr. 229 "Frankfurter Straße - Sauerborn"
Gemarkung Kloppenheim
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 229 „Frankfurter Straße - Sauerborn“ in der Gemarkung Kloppenheim wird mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäߧ 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wurde für den Bebauungsplan der Innenentwicklung im
Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und der Erstellung eines Umweltberichts
gem. § 2a BauGB wurde abgesehen.
Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen.
Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der
Bebauungsplan in Kraft.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2018 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
|||
Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 – 229_B-Plan
2 – 229_Bestand
3 – 229_Begründung