hier: Aufhebung der Satzung über die Erhebung
wiederkehrender Straßenbeiträge
Beschlussvorschlag:
Die zum 01.01.2018 in Kraft getretene Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen wird aufgehoben, sobald das KAG in § 11 Abs. 1 geändert ist.
Sachverhalt:
In § 11 Abs. 1 KAG heißt es, dass Gemeinden Beiträge für Ausbau und grundlegende Sanierung erheben sollen.
Es zeichnet sich eine Mehrheit für diese Änderung ab.
Wenn aus der „soll“-Vorschrift eine „kann“-Vorschrift geworden ist, kann die städtische Satzung aufgehoben werden.
Hierfür muss jedoch zuerst das geänderte Gesetz in Kraft treten.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: nicht bekannt
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
nicht abschätzbar