Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben
hier: Aufhebung der Satzung über die Erhebung
wiederkehrender Straßenbeiträge
Vorlage
FB 2/067/2017/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die zum 01.01.2018 in Kraft getretene Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen wird aufgehoben, sobald das KAG in § 11 Abs. 1 geändert ist.

 

Sachverhalt:

 

In § 11 Abs. 1 KAG heißt es, dass Gemeinden Beiträge für Ausbau und grundlegende Sanierung erheben sollen.

 

Es zeichnet sich eine Mehrheit für diese Änderung ab.

 

Wenn aus der „soll“-Vorschrift eine „kann“-Vorschrift geworden ist, kann die städtische Satzung aufgehoben werden.

 

Hierfür muss jedoch zuerst das geänderte Gesetz in Kraft treten.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          nicht bekannt

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

nicht abschätzbar