Betreff
Teilnahme am Entschuldungsprogramm
der HESSENKASSE
hier: klarstellender Ergänzungsbeschluss
Vorlage
FB 2/203/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ergänzend zum Stadtverordnetenbeschluss vom 23.02.2018 wird wie folgt klarstellend beschlossen:

 

Die Stadt Karben verpflichtet sich,

 

·         den Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung ab dem Jahr 2019 nach § 92 auszugleichen

 

·         sowie die Vorgaben zu den Liquiditätskrediten nach § 105 HGO zu beachten.

 

·         Ab dem Haushaltsjahr 2019 werden die Zahlungen der ordentlichen Tilgung und der Beitrag zum Sondervermögen HESSENKASSE grundsätzlich aus Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet und somit eine Fremdfinanzierung vermieden.

 

Die Ziffern 1-3 des Beschlusses vom 23.02.2018 gelten unverändert.

 

Sachverhalt:

 

Der STVV Beschluss vom 23.02.2018 beruhte auf  dem Mustertext des Hess. Städtetages.

Das Hess. Ministerium der Finanzen hat uns nunmehr mitgeteilt, dass der Stadtverordnetenbeschluss auch die Verpflichtungserklärung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 „Hessenkasse“-Gesetz beinhaltet muss.

 

D. h. wir müssen explizit beschließen, dass wir uns an die gesetzlichen Vorgaben der §§ 92 und 105 HGO halten werden.

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

Anlagenverzeichnis: