hier: 2. Nachtrag zur Wasserversorgungs-
satzung vom 28.09.2015
Beschluss:
Der zweite Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung vom 28.09.2015 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Wasserzähler für Haushalte mit einer Durchflussmenge <= 10 m³/Stunde
Flügelrad- und
Ringkolbenwasserzähler
Aufgrund gestiegener Beschaffungskosten, Gehaltskosten sowie Verwaltungskosten in den letzten Jahren muss bei Wasserzählern eine Zählergebührenerhöhung von 0,80 Euro/ pro Monat auf 1,20 Euro/pro Monat stattfinden. (Letzte Gebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2009)
Funkzähler
Bei den neuen Funkzählern wurden ebenfalls die Beschaffungskosten, Gehaltskosten sowie die Verwaltungskosten in Ansatz gebracht und eine Zählergebühr von 1,10 Euro /pro Monat kalkuliert.
Alle o.g. Beträge sind zuzüglich 7 % MwSt. (Aktueller Steuersatz).
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH
2018 |
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Produkt: |
Wasserversorgung |
Bisher
angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch
verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular “Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: