Beschlussvorschlag:
Der von der Revision des Wetteraukreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 wird beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.
Die in der Anlage aufgeführten Mehrausgaben bei den Budgets des Ergebnishaushalts von 207.349,34 € sowie über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für Investitionen von 140.932,44 € werden genehmigt.
Sachverhalt:
Die Stadt Karben hat die Jahresabschlüsse bis inkl. 2016 zur Prüfung fertiggestellt. Der Abschluss für 2017 wird nach der Sommerpause dem Magistrat vorgelegt. Nach der Feststellung durch den Magistrat erfolgt die Vorlage an das RPA zwecks abschließender Prüfung. Das RPA hat inzwischen die Bilanzen für 2012 und 2013 geprüft. Die Prüfung für das Jahr 2014 ist für Herbst 2018 vorgesehen.
Gemäß § 112 HGO hat die Stadt Karben für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Der Magistrat hat die
Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 am 12.01.2015 beschlossen.
Der Magistrat legt gemäß §113
HGO nach Abschluss der Prüfung durch die Revision des Wetteraukreises den
Jahresabschluss mit dem Schlussbericht der Stadtverordnetenversammlung zur
Beratung und Beschlussfassung vor. Diese entscheidet zugleich über die
Entlastung des Magistrats (§114 HGO).
Die im Haushaltsjahr 2012 entstandenen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden teilweise durch den Magistrat beschlossen und der Stvv zur Kenntnis gegeben. Ihre formell notwendige Genehmigung durch die Stvv hat noch im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2012 zu erfolgen. Sie betragen gemäß der beigefügten Auflistungen bei den Budgets des Ergebnis-haushalts 207.349,34 € und den Auszahlungen für Investitionen 140.932,44 €.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Schlussbericht der Revision des
Wetteraukreises vom 06.10.2017 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt
Karben zum 31.12.2012
- Überschreitungen 2012
(über-/außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen)
- Mittelprüfung
Budget-Überschreitungen 2012