Beschlussvorschlag:
Die Übertragung der in der beiliegenden Aufstellung aufgelisteten Haushalts-Ausgabe- Reste aus dem Jahr 2017 in das Jahr 2018 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Gemäß § 21 Abs. 2 GemHVO bleiben die Ansätze für Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in einen wesentlichen Teilen benutzt werden kann. Werden diese Maßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ansätze für Auszahlungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar.
In der beiliegenden Auflistung werden im Haushaltsjahr 2017 nicht verbrauchte Mittel für investive Maßnahmen als Haushalt-Ausgabe-Reste (HAR) zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2018 vorgeschlagen.
Die wesentlichsten Übertragungen sind durch die Niddarenaturierung bedingt; inkl. Spielplatz Hessenring werden hier fast 2 Mio. Euro vorgetragen.
Weitere größere Reste sind für Grundstückskäufe mit fast 300.000 Euro erforderlich, da einzelne Grundstückswerbungen erst in 2018 abgeschlossen werden konnten.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Liste Übertragung HH-Reste 2017 nach 2018