Bebauungsplan Nr. 212 "Bahnhofstraße 64-66"
Gemarkung Groß-Karben
hier: Beschluss Abwägung der Ergebnisse
der neuerlichen Offenlage sowie
der neuerlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der neuerlichen Offenlegung und neuerlichen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 212 „Bahnhofstraße 64-66“, Gemarkung Groß-Karben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am 12.04.2018 den nochmals überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 212 „Bahnhofstraße 64-66“ in der Gemarkung Groß-Karben mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung gebilligt und die Durchführung der neuerlichen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der neuerlichen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Es handelte sich um die 3. Beteiligung und Offenlage.
Die Offenlegung wurde im Zeitraum vom 30.05.2018 bis zum 18.06.2018 durchgeführt, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 23.04.2018 bis zum 11.05.2018. Die Bekanntmachung der neuerlichen Offenlage erfolgte am 21.04.2018.
Die Abwägung der zweiten Offenlage wurde am 12.04.2018 gemeinsam mit der notwendig gewordenen erneuten Offenlage und Behördenbeteiligung beschlossen.
Die bei der neuerlichen Offenlegung und neuerlichen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen. Von Seiten der betroffenen Bevölkerung gingen im Kontext der Offenlage keine Stellungnahmen ein.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
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Abwägungsvorschlag
- Planbild mit textlichen Festsetzungen
- Begründung zum Bebauungsplan sowie Anlagen zur Begründung (insb. Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung