Bebauungsplan Nr. 212 "Bahnhofstraße 64-66"
Gemarkung Groß-Karben
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 212 „Bahnhofstraße 64-66“ in der Gemarkung Groß-Karben wird mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäߧ 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wurde für den Bebauungsplan der Innenentwicklung im
Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen.
Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der
Bebauungsplan in Kraft.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Planbild mit textlichen Festsetzungen
- Begründung mit Anlagen
- Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung