Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 212 "Bahnhofstraße 64-66"
Gemarkung Groß-Karben
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/223/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 212 „Bahnhofstraße 64-66“ in der Gemarkung Groß-Karben wird mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäߧ 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Sachverhalt:

Das Bauleitplanverfahren wurde für den Bebauungsplan der Innenentwicklung im

Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.

 

Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen.

Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der

Bebauungsplan in Kraft.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

  1. Planbild mit textlichen Festsetzungen
  2. Begründung mit Anlagen
  3. Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung