Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, Bebauungsplan Nr. 205 "Am Kalkofen" 3. Änderung, Gemarkung Groß-Karben,
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/250/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan

Nr. 205 „Am Kalkofen“ 3. Änderung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung

gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß

§ 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.

 

Sachverhalt:

 

Das Bauleitplanverfahren wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

durchgeführt. Von der Erstellung eines Umweltberichts gem. § 2a BauGB wurde

abgesehen. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren

abgeschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt

der Bebauungsplan in Kraft.

 

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes wird eine unklare Festsetzung im Bebauungsplan geregelt, die sich im Zuge der Öffnung des Bebauungsplans für weitere zulässige Dachformen, im Kontext der vorhergehenden Änderungsverfahren ergeben hat. Geklärt wird der Bezugspunkt zur Bemessung der Gebäudehöhe bei der Errichtung von Gebäuden mit Flachdächern. Gleichzeitig wird in diesem Zusammenhang der Umgang mit Staffelgeschossen klargestellt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          ---          

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

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Anlagenverzeichnis:

 

  1. Planbild
  2. Textliche Festsetzungen
  3. Begründung