hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan
Nr. 205 „Am Kalkofen“ 3. Änderung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß
§ 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
durchgeführt. Von der Erstellung eines Umweltberichts gem. § 2a BauGB wurde
abgesehen. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren
abgeschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt
der Bebauungsplan in Kraft.
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes wird eine unklare Festsetzung im Bebauungsplan geregelt, die sich im Zuge der Öffnung des Bebauungsplans für weitere zulässige Dachformen, im Kontext der vorhergehenden Änderungsverfahren ergeben hat. Geklärt wird der Bezugspunkt zur Bemessung der Gebäudehöhe bei der Errichtung von Gebäuden mit Flachdächern. Gleichzeitig wird in diesem Zusammenhang der Umgang mit Staffelgeschossen klargestellt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2018 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
|||
Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
---
Anlagenverzeichnis:
- Planbild
- Textliche Festsetzungen
- Begründung