hier: Abwägung Frühzeitige Beteiligung
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 130a „Unterm Wiesenbrunnen“, Gemarkung Petterweil, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Das Planverfahren wurde mit dem Änderungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015 beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am
14.06.2018 den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 130a „Unterm Wiesenbrunnen“ 1. Änderung, Gemarkung Petterweil gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs1BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1BauGB i.V. mit § 3 Abs.1BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung wurde in der Zeit vom 02.07.2018 bis zum 10.08.2018
durchgeführt. Die amtliche Bekanntmachung der Frist erfolgte am 23.06.2018
Die eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die STVV zu
prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Abwägungsvorschlag
Anlage
1a: Posteingang der Stellungnahmen
Anlage
2: Planbild
Anlage
3: textliche Festsetzungen
Anlage
4: Begründung
Anlage
5: Anlage zum Artenschutz
Anlage
6: Neuer Geltungsbereich