hier: Beschluss Offizieller Entwurf mit geänderter Plangebietsabgrenzung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Bebauungsplan Nr. 130a „Unterm Wiesenbrunnen“ 1. Änderung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung (Planstand September/Oktober 2018) unter Berücksichtigung der geänderten Gebietsabgrenzung zum Offiziellen Entwurf.
Der Geltungsbereich ist nun wie folgt begrenzt: Die Bebauungsplangrenze knickt an der nordwestlichen Ecke der bisherigen Plangebietsgrenze (nördliche Seite der Grabenparzelle Flur 1 Nr. 684 Mühlgraben) nach Süden ab. In einem Abstand von 10 m und parallel zur südlichen Grenze der Grabenparzelle verläuft sie nach Westen bis zur westlichen Grenze der Parzelle Nr. 533 und von dort nach Süden, bis sie auf die Straßenparzelle Flur 1 Nr. 666/5 stößt. Entlang der nördlichen Grenze der Straßenparzelle setzt sich die Grenze des Plangebiets in nordöstliche Richtung fort und stößt an der südwestlichen Ecke des Grundstücks Flur 1 Nr. 531/5 auf den bisherigen Verlauf der Plangebietsgrenze. Im Übrigen bleibt die Plangebietsabgrenzung unverändert.
Sachverhalt:
Das mit Beschluss vom 07.05.2015 begonnene Änderungsverfahren soll nun mit dem Änderungsentwurf der Textfestsetzungen (Stand September/Oktober 2018) fortgeführt werden.
Die Gebietsabgrenzung wurde im Vergleich zum Vorentwurf
geändert, das Plangebiet verkleinert. Im Hinblick auf den im Außenbereich gem.
§ 23 HWG einzuhaltenden Gewässerrandstreifen wird ein 10-m- Streifen parallel
zur südlichen Parzellengrenze des Mühlgrabens über die Länge der Parzelle Flur
1 Nr. 533 wieder aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Planbild
Anlage 2: Textliche Festsetzungen
Anlage 3: Begründung
Anlage 4: Artenschutz
Anlage 5: Neue Gebietsabgrenzung