Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, Bebauungsplan Nr. 130a "Unterm Wiesenbrunnen" 1. Änderung, Gemarkung Petterweil;
hier: Beschluss Offizieller Entwurf mit geänderter Plangebietsabgrenzung
Vorlage
FB 5/252/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Bebauungsplan Nr. 130a „Unterm Wiesenbrunnen“ 1. Änderung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung (Planstand September/Oktober 2018) unter Berücksichtigung der geänderten Gebietsabgrenzung zum Offiziellen Entwurf.

 

Der Geltungsbereich ist nun wie folgt begrenzt: Die Bebauungsplangrenze knickt an der nordwestlichen Ecke der bisherigen Plangebietsgrenze (nördliche Seite der Grabenparzelle Flur 1 Nr. 684 Mühlgraben) nach Süden ab. In einem Abstand von 10 m und parallel zur südlichen Grenze der Grabenparzelle verläuft sie nach Westen bis zur westlichen Grenze der Parzelle Nr. 533 und von dort nach Süden, bis sie auf die Straßenparzelle Flur 1 Nr. 666/5 stößt. Entlang der nördlichen Grenze der Straßenparzelle setzt sich die Grenze des Plangebiets in nordöstliche Richtung fort und stößt an der südwestlichen Ecke des Grundstücks Flur 1 Nr. 531/5 auf den bisherigen Verlauf der Plangebietsgrenze. Im Übrigen bleibt die Plangebietsabgrenzung unverändert.

 

Sachverhalt:

Das mit Beschluss vom 07.05.2015 begonnene Änderungsverfahren soll nun mit dem Änderungsentwurf der Textfestsetzungen (Stand September/Oktober 2018) fortgeführt werden.

 

Die Gebietsabgrenzung wurde im Vergleich zum Vorentwurf geändert, das Plangebiet verkleinert. Im Hinblick auf den im Außenbereich gem. § 23 HWG einzuhaltenden Gewässerrandstreifen wird ein 10-m- Streifen parallel zur südlichen Parzellengrenze des Mühlgrabens über die Länge der Parzelle Flur 1 Nr. 533 wieder aus dem Geltungsbereich herausgenommen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen: ---                  

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

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Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Planbild

Anlage 2: Textliche Festsetzungen

Anlage 3: Begründung

Anlage 4: Artenschutz

Anlage 5: Neue Gebietsabgrenzung