Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, Bebauungsplan Nr. 130a "Unterm Wiesenbrunnen" 1. Änderung, Gemarkung Petterweil;
hier: Beschluss Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Vorlage
FB 5/253/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 130a „Unterm Wiesenbrunnen“ 1. Änderung Gemarkung Petterweil mit Begründung und Anlagen, zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern

öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Sachverhalt:

Der Offizielle Entwurf soll zur Offenlage gebracht werden. Die Plangebietsabgrenzung zum Offiziellen Entwurf wurde angepasst. Die Gewässerparzelle nördlich der Parzelle Flur 1 Nr. 533 wieder aus dem Plangebiet herausgenommen. Somit wird hier dem Gewässerschutz und dem Gewässerrandstreifen Rechnung getragen.

 

Im Vergleich zum Vorentwurf wurde letztendlich ein 5m breiter Gewässerrandstreifen (gemäß neuester Rechtsgrundlagen) in den Entwurf aufgenommen und am genauen Gewässerverlauf orientiert. Dieses Vorgehen führt dazu, dass sich die Belastung der Gartenbereiche südlich des Gewässerverlaufs auf ein unvermeidbares Minimum reduziert.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde im Kontext der Änderung ausgeweitet. Das städtische Grundstück Flur 1 Nr. 533, westlich der Park- und Spielplatzfläche wird einbezogen. Ziel ist die Ausweisung einer allgemeinen Wohnbaufläche zur Realisierung einer Einfamilien- und/oder Doppelhausbebauung. Zuletzt wurde diskutiert, eine bauliche Lösung zur Unterbringung einer Seniorenwohngruppe zu ermöglichen. Dies ist auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs möglich.

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen: ---                  

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

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Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Planzeichnung

Anlage 2: Textliche Festsetzungen

Anlage 3: Begründung

Anlage 4: Artenschutz

Anlage 5: Neue Gebietsabgrenzung