hier: Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt, für den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 222 „Grundschule
Kloppenheim im Stadtteil Kloppenheim (vgl. Anlage 1) eine Änderung des
Bebauungsplans gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) einzuleiten.
Das Plangebiet bleibt gegenüber dem rechtskräftigen Geltungsbereich unverändert und kann wie folgend abgegrenzt beschrieben werden:
- Im Süden durch das landwirtschaftlich genutzte Flurstück 229
- Im Westen durch das landwirtschaftlich genutzte Flurstück 228 und das bebaute Grundstück Frankfurter Straße Nr. 15
- Im Norden durch die Frankfurter Straße
- Im Osten durch die angrenzenden Grundstücke der Frankfurter Straße 11 sowie an der Alten Straße 1a und 3a. Im Osten bezieht das Plangebiet die Wegeparzelle Flur 1 Nr. 221 bis zum Anschluss an die Wegeparzelle „Alte Straße“ mit ein.
Der 2.790 m² große Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:
- Flur 1: Flurstücke 81/1 u. 82/1
- Flur 2: Flurstücke 221, 222/1, 228 (alle teilweise)
Sachverhalt:
Mit der zu beschließenden Änderung des Bebauungsplanes wird eine Optimierung der Planung erreicht und eine Vergrößerung des Baufensters in südliche Richtung planerisch umgesetzt.
Im Aufstellungsverfahren wurden im Zuge der Offenlage Einwände der Unteren Umweltbehörde sowie der Unteren Landwirtschaftsbehörde (beide angesiedelt beim Wetteraukreis) zur Abgrenzung des Baufensters zur landwirtschaftlichen Fläche berücksichtigt und ein 4 m breiter Streifen zur Grundstückseingrünung festgelegt. Nach erfolgter Rechtskraft wurde vom Bauherren (ebenfalls Wetteraukreis) festgestellt, dass das Baufenster in seiner festgesetzten Größe nun nicht mehr ausreicht um die geplante Bebauung zu realisieren. Nach erfolgter interner Abstimmung beim Wetteraukreis (vgl. Anlage 2) soll der Bebauungsplan nun angepasst und ein lediglich 3 m breiter Pflanzstreifen festgelegt werden.
Darüber hinaus sind bisher keine weiteren Änderungen des Planwerks vorgesehen.
Da die Änderung die Grundzüge der Planung nicht tangieren, kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Grundschule Kloppenheim“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Gemäß § 13 (3) BauGB kann von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen werden. Ebenso wird gem. § 13 (2) 1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und Behörden abgesehen.
Die Kosten für die Durchführung des Änderungsverfahrens trägt der Wetteraukreis.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
- Anlage 1: Geltungsbereich
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Anlage
2: Abstimmungsergebnis Wetteraukreis