hier: 1. Nachtrag zur Satzung zum Erheben von Verwaltungskosten (VerwKostS) vom 01.07.2013
Beschlussvorschlag:
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtrag zur Satzung zum Erheben von Verwaltungskosten (Stand: 08.10.2018) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Hess. Bauordnung (HBO) wurde geändert. Dadurch werden den Stadtverwaltungen Aufgaben übertragen, die bisher von der Bauaufsichtsbehörde des Wetteraukreises wahrgenommen wurden (sh. Gebührenziffern 1.22 bis 1.24) Die dort genannten Gebühren hat der Wetteraukreis bisher in dieser Höhe berechnet. Weiterhin haben sich §§ der HBO geändert (sh. Gebührenziffern 1.20 und 1.21). Des Weiteren wurde bei dieser Gelegenheit Gebührenziffer. 2.4 angepasst sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: Einnahmen in noch nicht bezifferbarer Höhe
HH 2018 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
|||
Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
keine
Anlagenverzeichnis:
1.
Nachtrag zur Satzung zum Erheben von Verwaltungskosten (Stand: 08.10.2018)