Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben;
hier: 1. Nachtrag zur Satzung zum Erheben von Verwaltungskosten (VerwKostS) vom 01.07.2013
Vorlage
FB 1/256/2018
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der als Anlage beigefügte 1. Nachtrag zur Satzung zum Erheben von Verwaltungskosten (Stand: 08.10.2018) wird beschlossen.

 

Sachverhalt:

Die Hess. Bauordnung (HBO) wurde geändert. Dadurch werden den Stadtverwaltungen Aufgaben übertragen, die bisher von der Bauaufsichtsbehörde des Wetteraukreises wahrgenommen wurden (sh. Gebührenziffern 1.22 bis 1.24) Die dort genannten Gebühren hat der Wetteraukreis bisher in dieser Höhe berechnet. Weiterhin haben sich §§ der HBO geändert (sh. Gebührenziffern 1.20 und 1.21). Des Weiteren wurde bei dieser Gelegenheit Gebührenziffer. 2.4 angepasst sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                Einnahmen in noch nicht bezifferbarer Höhe

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

keine

 

Anlagenverzeichnis:

1. Nachtrag zur Satzung zum Erheben von Verwaltungskosten (Stand: 08.10.2018)