für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage gemäß § 97 Abs. 1 HGO (Einbringung)
Beschlussvorschlag:
- Entfällt -
Sachverhalt:
Nach Feststellung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Karben für das Jahr 2019 durch den Magistrat legt dieser den Entwurf der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Haushaltsplan 2019 (wird in der Sitzung verteilt)