Betreff
Haushaltssatzung der Stadt Karben
für das Haushaltsjahr 2019
Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
FB 2/265/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Karben mit ihren Anlagen für das Jahr 2019 wird beschlossen.

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 97 Abs. 1 HGO stellt der Gemeindevorstand bzw. Magistrat den Entwurf der Haushaltssatzung fest und legt ihn der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Gemäß § 97 Abs. 3 HGO wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen von der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Er soll vorher im Finanzausschuss eingehend behandelt werden.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: