für das Haushaltsjahr 2019
Beratung und Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Stadt Karben mit ihren Anlagen für das Jahr 2019 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Gemäß § 97 Abs. 1 HGO stellt der Gemeindevorstand bzw. Magistrat den Entwurf der Haushaltssatzung fest und legt ihn der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Gemäß § 97 Abs. 3 HGO wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen von der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Er soll vorher im Finanzausschuss eingehend behandelt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: