Beschlussvorschlag:
Der formalen Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten zum 01.12.2018 wird zugestimmt.
Sachverhalt:
In §4 Höhe der Betreuungsgebühren, wird unter 3.b) eine Einstufung ausschließlich für die Zusatzmodule beschrieben. In §7 Kostenbefreiung wird erklärt, dass die Kosten für das Basismodul Kindergarten von 6.45-12.45Uhr komplett kostenfrei gestellt ist. Die Formulierung „Zusatzmodule“ in §4 3.b) muss gestrichen werden, um eine Transparenz aufzuweisen, wieviel die Eltern zahlen müssten, wenn es nicht die durch §32c HKJGB geregelte Freistellung gäbe. Nur durch diese Transparenz ist es möglich eine Sondergenehmigung für den privaten Träger „Montessori e.V.“ durch das Hessische Sozialministerium zu erhalten.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Gebührenordnung