Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben
hier: Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätten
Vorlage
FB 4/271/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag

Die Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Karben wird mit ihren Änderungen zum 01.01.2019 beschlossen.

 

Sachverhalt:

Die Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Karben muss im Rahmen der Veränderungen in der Gebührenordnung Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Karben angeglichen werden. Grundlagen der Änderung sind die veränderten Öffnungszeiten, sowie die neue Gesetzgebung §32c HKJGB zum 01.08.2018 „6 Stunden gebührenfreie Kita“ .

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Karben (Entwurf)