hier: Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätten
Beschlussvorschlag
Die Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Karben wird mit ihren Änderungen zum 01.01.2019 beschlossen.
Sachverhalt:
Die Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Karben muss im Rahmen der Veränderungen in der Gebührenordnung Satzung zur Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Karben angeglichen werden. Grundlagen der Änderung sind die veränderten Öffnungszeiten, sowie die neue Gesetzgebung §32c HKJGB zum 01.08.2018 „6 Stunden gebührenfreie Kita“ .
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Satzung zur Benutzung
der Kindertagesstätten der Stadt Karben (Entwurf)