Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, Bebauungsplan Nr. 238 "Ilbenstädter Straße", ("Busbetriebshof,1. Änderung"), Gemarkung Burg Gräfenrode;
hier: Beschluss einer Städtebaulichen Rahmenvereinbarung
Vorlage
FB 5/279/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben billigt die städtebauliche Rahmenvereinbarung (Entwurfsstand 09.11.2018) zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 238 „Ilbenstädter Straße“, (Busbetriebshof, 1. Änderung) und ermächtigt den Magistrat, diesen Vertrag rechtverbindlich zu unterzeichnen.

 

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2018 den die Aufstellung des Bebauungsplans  Nr. 328 „Ilbenstädter Straße“ („Busbetriebshof, 1. Änderung“).

 

Das Vorhaben ist über den Entwurf des Bebauungsplans sowie die Projektbeschreibung ausreichend umfassend dargestellt und die Umsetzung im Sinne der Vertragsparteien abgesichert. Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans sowie die Projektbeschreibung werden als Anlage Bestandteil des Städtebaulichen Vertrags. 

 

Ziel des Verfahrens ist es, auf dem Grundstück des Busbetriebshofs einerseits die Weiterführung des Busbetriebshofs zu ermöglichen, andererseits aber der Eigentümerfamilie die Möglichkeit zum Bau zweier Einfamilienhäuser zu eröffnen.

 

Der Vertrag dient als Grundlage der Fortführung der Umsetzung der Planung in dem Bauleitplanverfahren. Redaktionelle Änderungen / Korrekturen behält sich die Verwaltung auch nach Beschlussfassung vor.

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          ---          

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

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Anlagenverzeichnis:

 

-          Städtebauliche Rahmenvereinbarung mit Anlagen