Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, Bebauungsplan Nr. 238 "Ilbenstädter Straße", ("Busbetriebshof,1. Änderung"), Gemarkung Burg Gräfenrode;
hier: Beschluss Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Vorlage
FB 5/285/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 238 „Ilbenstädter Straße“,  („Busbetriebshof, 1. Änderung“) Gemarkung Burg Gräfenrode mit Begründung und Anlagen, zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Sachverhalt:

Das Bauleitplanverfahren wird mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen

Auslegung und Trägerbeteiligung weitergeführt.

 

Das Verfahren wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung als einstufiges Verfahren durchgeführt. Auf eine frühzeitige Beteiligung sowie die Erstellung eines Umweltberichts wird verzichtet. 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          ---          

 

HH 2018

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

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Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Planbild mit textlichen Festsetzungen

Anlage 2: Begründung

Anlage 3: Artenschutzrechtliche Stellungnahme (Anlage zur Begründung)

Anlage 4: Bestandsplan zur Umweltprüfung (Anlage zur Begründung)