Bebauungsplan Nr. 230
"Sportanlage Okarben - In den Altwiesen"
Gemarkung Okarben
hier: Beschluss der Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 230 „Sportanlage Okarben – In den Altwiesen“, Gemarkung Okarben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Das Planverfahren wurde mit dem Änderungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.08.2017 beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am
12.04.2018 den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 230 „Sportanlage Okarben – In den Altwiesen“, Gemarkung Okarben gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs1BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1BauGB i.V. mit § 3 Abs.1BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung wurde in der Zeit vom 30.04.2018 bis zum 08.06.2018
durchgeführt. Die amtliche Bekanntmachung der Frist erfolgte am 21.04.2018
Die eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die STVV zu
prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2018 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: