Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben
Förderung politischer Partizipation
von Kindern und Jugendlichen
Vorlage
FB 7/311/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die StVV beschließt:

  1. Die Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendforums der Stadt Karben vom 15.12.2006, amtl. bekannt gemacht in der Wetterauer Zeitung vom 17.01.2007 wird aufgehoben.
  2. Das „Kinder- und Jugendforum der Stadt Karben“ wird umbenannt in „Kinderbeirat der Stadt Karben“.
  3. Gleichzeitig wird eine neue Geschäftsordnung für den „Kinderbeirat der Stadt Karben“ (Anlage 1 der Einladung) beschlossen.

 

Sachverhalt:

 

Anpassung des Ortsrechts der Stadt Karben durch eine aktualisierte Geschäftsordnung des Kinderbeirats. Auf Grundlage des SPD-Antrages der SVV vom 23.03.2017 liegt nun eine aktualisierte Form der Beteiligung der Zielgruppe der Grundschüler vor. Diese ist in formaler Hinsicht deutlich vereinfacht und auf die aktuellen Abläufe des Gremiums abgestimmt. Gleichzeitig liegt dem Beschluss auch die Namensänderung von „Kinder- und Jugendforum“ zu „Kinderbeirat“ zu Grunde.

 

Seit geraumer Zeit bestand das Kinder- und Jugendforum aus Mitgliedern im Grund-schulalter. Zudem waren die in der Geschäftsordnung dargestellten Formalismen nicht zielführend und wurden daher im Alltag nur bedingt angewendet.

 

Im Kontext einer Neuausrichtung der Partizipation der Kinder und Jugendlichen in Karben wurde im ersten Schritt nun der Fokus auf das Gremium mit der Zielgruppe der Grundschüler gelegt.

Zur Abstimmung liegen nun sowohl die Geschäftsordnung als auch eine kindgerechte Version zur Weitergabe an die gewählten Mitglieder und ein Merkblatt mit den zugrunde liegenden Gesetzestexten als Information für die Eltern dieser Vorlage bei.

 

Im zweiten Schritt ist eine Erörterung der möglichen Partizipationsform für Jugendliche in Karben im JSK-Ausschuss angedacht.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          keine   

 

HH 2019

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

  1. Geschäftsordnung für den „Kinderbeirat der Stadt Karben“
  2. Kinderbeirat der Stadt Karben – kindgerechte Version
  3. Infoblatt Beteiligungsrechte Kinder und Jugendliche