Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, Bebauungsplan Nr. 230 "Sportanlage Okarben - In den Altwiesen", Gemarkung Okarben;
hier: Beschluss Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Vorlage
FB 5/289/2018/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 230 „Sportanlage Okarben – In den Altwiesen“, Gemarkung

Okarben mit Begründung und Anlagen, zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Sachverhalt:

Das Bauleitplanverfahren wird mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen

Auslegung und Trägerbeteiligung weitergeführt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2019

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

1 – B-Plan Nr. 230 Sportanlage Okarben – In den Altwiesen mit Begründung,

Umweltbericht, Faunistische Potentialeinschätzung

2 – Geräuschimmissionsprognose

2.1 – Anlagen Geräuschimmissionsprognose