hier: Beschluss Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 230 „Sportanlage Okarben – In den Altwiesen“, Gemarkung
Okarben mit Begründung und Anlagen, zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wird mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen
Auslegung und Trägerbeteiligung weitergeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2019 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
|||
Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 – B-Plan Nr. 230 Sportanlage Okarben – In den Altwiesen mit Begründung,
Umweltbericht, Faunistische Potentialeinschätzung
2 – Geräuschimmissionsprognose
2.1 – Anlagen Geräuschimmissionsprognose