Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 237 "Untergasse/Haingraben"
Gemarkung Okarben
hier: Beschluss einer Städtebaulichen
Rahmenvereinbarung
Vorlage
FB 5/315/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben billigt die städtebauliche Rahmenvereinbarung (Entwurfsstand 30.01.2019) zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 237 „Untergasse/Haingraben“ und ermächtigt den Magistrat, diesen Vertrag rechtverbindlich zu unterzeichnen.

 

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.08.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans  Nr. 237 „Untergasse/Haingraben“ in der Gemarkung Okarben beschlossen.

 

Das Vorhaben ist über den Entwurf des Bebauungsplans sowie die Projektbeschreibung ausreichend umfassend dargestellt und die Umsetzung im Sinne der Vertragsparteien abgesichert. Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans sowie die Projektbeschreibung werden als Anlage Bestandteil des Städtebaulichen Vertrags. 

 

Ziel des Verfahrens ist es, auf dem Grundstück des Eigentümers/Vorhabenträgers einerseits ein barrierearmes Wohnhaus für die eigene Familie zu schaffen, andererseits Wohnraum in Form von Reihen- und Doppelhäusern zu entwickeln. Die Reihen- und Doppelhäuser werden durch einen Projektentwickler errichtet.

 

Der Vertrag dient als Grundlage der Fortführung der Umsetzung der Planung in dem Bauleitplanverfahren.

 

Redaktionelle Änderungen / Korrekturen behält sich die Verwaltung auch nach Beschlussfassung vor. Die noch fehlende Anlage 4 (Benennung eines Vertreters der Erbengemeinschaft) und eine gegebenenfalls entsprechende Anpassung des Rubrums kann auch nach der Beschlussfassung und vor der Unterzeichnung noch ergänzt / durchgeführt werden.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          ---          

 

HH 2019

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

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Anlagenverzeichnis:

 

-          Anlage 0: Entwurf der städtebaulichen Rahmenvereinbarung

-          Anlage 1: Projektbeschreibung

-          Anlage 2: Entwurf der Bebauungsplans (inkl. textlicher Festsetzungen)

-          Anlage 3: Aufstellungsbeschluss