Bebauungsplan Nr. 237 "Untergasse/Haingraben"
Gemarkung Okarben
hier: Beschluss einer Städtebaulichen
Rahmenvereinbarung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben billigt die städtebauliche Rahmenvereinbarung (Entwurfsstand 30.01.2019) zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 237 „Untergasse/Haingraben“ und ermächtigt den Magistrat, diesen Vertrag rechtverbindlich zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.08.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 237 „Untergasse/Haingraben“ in der Gemarkung Okarben beschlossen.
Das Vorhaben ist über den Entwurf des Bebauungsplans sowie die Projektbeschreibung ausreichend umfassend dargestellt und die Umsetzung im Sinne der Vertragsparteien abgesichert. Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans sowie die Projektbeschreibung werden als Anlage Bestandteil des Städtebaulichen Vertrags.
Ziel des Verfahrens ist es, auf dem Grundstück des Eigentümers/Vorhabenträgers einerseits ein barrierearmes Wohnhaus für die eigene Familie zu schaffen, andererseits Wohnraum in Form von Reihen- und Doppelhäusern zu entwickeln. Die Reihen- und Doppelhäuser werden durch einen Projektentwickler errichtet.
Der Vertrag dient als Grundlage der Fortführung der Umsetzung der Planung in dem Bauleitplanverfahren.
Redaktionelle Änderungen / Korrekturen behält sich die Verwaltung auch nach Beschlussfassung vor. Die noch fehlende Anlage 4 (Benennung eines Vertreters der Erbengemeinschaft) und eine gegebenenfalls entsprechende Anpassung des Rubrums kann auch nach der Beschlussfassung und vor der Unterzeichnung noch ergänzt / durchgeführt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2019 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
- Anlage 0: Entwurf der städtebaulichen Rahmenvereinbarung
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Anlage
1: Projektbeschreibung
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Anlage
2: Entwurf der Bebauungsplans (inkl. textlicher Festsetzungen)
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Anlage
3: Aufstellungsbeschluss