Bebauungsplan Nr. 238 „Ilbenstädter Straße“
(1. Änderung Bebauungsplan Nr. 182 „Busbetriebshof“),
Gemarkung Burg-Gräfenrode
hier: Beschluss Abwägung Offenlage und Beteiligung TÖB
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 238 „Ilbenstädter Straße“ (= 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 182 „Busbetriebshof“), Gemarkung Burg-Gräfenrode, wurden allen Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am 03.12.2018 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 238 „Ilbenstädter Straße“ (= 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 182 „Busbetriebshof“) Gemarkung Burg-Gräfenrode gebilligt und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 03.01.2019 – 08.02.2019 durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 15.12.2018.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2019 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Abwägung
- Planbild
- Begründung
- Artenschutzrechtliche Prüfung
- Umweltbericht