Bebauungsplan Nr. 229
"Frankfurter Straße - Sauerborn" 1. Änderung
Gemarkung Kloppenheim
hier: Beschluss Offizieller Entwurf
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 229 „Frankfurter Straße - Sauerborn“ mit Begründung in der Gemarkung Kloppenheim mit dem Entwurf zu der ergänzten Textfestsetzung und Begründung zum aktuellen offiziellen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 229 „Frankfurter Straße - Sauerborn“ 1. Änderung mit Begründung (Planstand März 2019).
Sachverhalt:
Das mit dem vorangegangen Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens (Vorlage FB57337/2019) begonnene Änderungsverfahren wird mit dem Beschluss zum offiziellen Entwurf fortgeführt.
Das Planbild des Bebauungsplans bleibt unverändert bestehen, die Ergänzung der Textfestsetzung und Begründung werden in gesonderten Unterlangen beigefügt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2019 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 – rechtskräftiger B-Plan Nr. 229
2 – Begründung B-Plan Nr. 229
3 – Begründung zum Änderungsverfahren
4 – Textfestsetzungen mit Änderungen/Ergänzung markiert