Bebauungsplan Nr. 229
"Frankfurter Straße - Sauerborn" 1. Änderung
Gemarkung Kloppenheim
hier: Beschluss Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
Beteiligung TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 229 "Frankfurter Straße - Sauerborn" 1. Änderung, Gemarkung Kloppenheim mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Auswahl s. Anlage).
Die Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Das mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 229 „Frankfurter Straße – Sauerborn“ eröffnete
Änderungsverfahren wird nun mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen
Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange des
offiziellen Entwurfs weitergeführt.
Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderung mit klarstellendem Charakter wird nach Absprache mit dem Regierungspräsidium Darmstadt eine begrenzte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, des Wetteraukreises, durchgeführt.
Die Dokumente entsprechen den Unterlagen des rechtskräftigen Bebauungsplans mit ergänzter Begründung und Textfestsetzung (Ergänzung markiert).
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2019 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 – rechtskräftiger B-Plan Nr. 229
2 – Begründung B-Plan Nr. 229
3 – Begründung zum Änderungsverfahren
4 – Textfestsetzungen mit Änderungen/Ergänzung markiert