Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 235 "nördlich der Fuchslöcher"
Gemarkung Petterweil
hier: Beschluss zur Änderung des
Geltungsbereichs/Plangebietsabgrenzung,
der Plangebietsbezeichnung sowie
der gewählten Verfahrensart
Vorlage
FB 5/341/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass am 14.06.2018 mit Aufstellungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung unter der Bezeichnung B-Plan Nr. 235 „Auf dem Brunnenweg“ eingeleitete Bebauungsplanverfahren, mit erweiterter Plangebietsabgrenzung und mit der Bezeichnung B-Plan Nr. 235 „nördlich der Fuchslöcher“ fortzuführen.

 

Das Plangebiet umfasst nun zusätzlich zur östlich an die Arnsburger Straße angrenzende Liegenschaft Flur 2 Nr. 1/73 sowie einer Teilfläche der Verkehrswegeparzelle „Arnsburger Straße“ Flur 2 Nr. 1/70 die in einer Breite von rd. 6 m in etwa parallel entlang der Grenze der erstgenannten Parzelle verläuft, die östlich an die Parzelle Flur 2 Nr. 73/1 angrenzenden Parzellen Nrn. 2/1, 3/1, 4/1, 5/1, 6/1 und 7/1 voll umfänglich. Letztlich ist ein ca. 5,80 m breiter und 226,5 m langer, nördlich der vorgenannten Liegenschaften parallel verlaufender Streifen der Straßenparzelle der K9, Flur 9 Nr. 114/15 Bestandteil des Plangebiets. Das Plangebiet ist als Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage beigefügt und in dieser schwarz-gestrichelt umrandet dargestellt.

 

Die Plangebietsgröße beträgt somit insgesamt rd. 3,95 ha.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zudem, dass Planverfahren nicht, wie am 14.06.2018 beschlossen, im vereinfachten Verfahren nach § 13b fortzuführen sondern im Normalverfahren durchzuführen.

 

Sachverhalt:

Aktuell verfügt die Stadt Karben über keine eigenen Neu-Baugrundstücke mehr.

Es liegen aber rd. 150 Interessensbekundungen (meist aus Karben) für EFH/DHH vor. Wobei viele Petterweiler unter den Interessenten sind.

Um dem Wunsch – insbesondere junger Familien – nach Baugrundstücken gerecht zu werden, soll am Ortsrand von Petterweil ein Neubaugebiet entwickelt werden.

 

Der festgelegte Geltungsbereich, wie in dieser Vorlage dargestellt, ist im

Regionalen Flächennutzungsplan etwa zur Hälfte als „Wohnbaufläche, geplant“ abgebildet. Für die östliche Hälfte des Plangebiets wird derzeit ein Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplanes vorbereitet (vgl. Beschlussvorlage FB 5/340/2019). Das Änderungsverfahren soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain durchgeführt werden.

 

Der Bebauungsplan kann somit derzeit nicht  gem. § 8 (2) BauGB aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden.

 

Die Aufstellung kann auch aufgrund der nun erreichten Flächengröße von 3,95 ha nicht wie ursprünglich beschlossen im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB erfolgen, sondern muss im zweistufigen Normalverfahren unter Berücksichtigung sämtlicher Umwelt- und Artenschutzrelevanten Verfahrensschritte durchgeführt werden.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          ---          

 

HH 2019

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

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Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Plangebiet zum Änderungsbeschluss