Bebauungsplan Nr. 237 "Untergasse/Haingraben"
Gemarkung Okarben
hier: Erneuter Beschluss Offenlage
gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den um zwei Anlagen ergänzten offiziellen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 237 „Untergasse/Haingraben“, Gemarkung Okarben mit Begründung und vollständigen Anlagen, erneut zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Die bereits am 15.02.2019 durch die Stadtverordneten beschlossene Offenlage erfolgt mit ergänzten Unterlagen nochmals und ersetzt den vorgehenden Beschluss (FB 5/314/2019)
Die bereits begonnene Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird um einen angemessenen aber verkürzten Zeitraum verlängert. Die Verkürzung des Zeitraums ist gerechtfertigt, da den Trägern öffentlicher Belange bereits mit Beginn der erstmaligen Offenlage die vollständigen Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden.
Das Verfahren wird nach § 13b BauGB als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, als einstufiges Verfahren durchgeführt. Auf eine frühzeitige Beteiligung sowie die Erstellung eines Umweltberichts wird verzichtet.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2019 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Planbild und textliche Festsetzungen
Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplan
Anlage 3: Artenschutzrechtliche Prüfung
Anlage 4: Darstellung der Umweltbelange
Anlage 5: Bodengutachten