Beschluss gemäß § 100 HGO im Rahmen
des Jahresabschlusses 2018
Beschlussvorschlag:
Überplanmäßige Auszahlungen des Jahres 2018 werden gemäß § 100 HGO laut beigefügter Aufstellung einschließlich der entsprechenden Deckungsvorschläge beschlossen.
Sachverhalt:
Im Jahr 2018 wurden bereits verschiedene Beschlüsse gemäß § 100 HGO gefasst. Im Rahmen der Abschlussarbeiten zum Jahresabschluss 2018 der Stadt Karben werden weitere Mittelüberschreitungen im investiven Bereich festgestellt, siehe Anlage. Die Deckung ist gewährleistet durch Minderauszahlungen bei den vorgeschlagenen Investitions-Nummern.
Gemäß § 7 der Haushaltssatzung wird der Magistrat ermächtigt, über die Leistung von üpl. und apl. Aufwendungen und Auszahlungen zu entscheiden, wenn diese nach Umfang und Bedeutung als unerheblich anzusehen sind. Als unerheblich gelten sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzbereich Beträge bis zu 20.000,00 €.
Der Stadtverordnetenversammlung ist davon vierteljährlich zu berichten.
Nach § 100 Abs. 1 S. 3 HGO bedürfen die nach Umfang und Bedeutung erheblichen Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordneten-versammlung. Das bedeutet, dass alle üpl. und apl. Aufwendungen und Auszahlungen über 20.000,00€ zuvor von der Stadtverordnetenversammlung zu
beschließen sind.
Mit diesem Beschluss werden beide Vorgaben nachträglich erfüllt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2019 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Liste HH-Überschreitungen 2018