Bebauungsplan Nr. 230
"Sportanlage Okarben - In den Altwiesen"
Gemarkung Okarben
hier: Beschluss Abwägung Offenlage und
TÖB-Beteiligung
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 230 "Sportanlage Okarben – In den Altwiesen", Gemarkung Okarben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und
Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am
20.02.2019 den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 230
„Sportanlage Okarben – In den Altwiesen“ in der Gemarkung Okarben mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 04.03.2019 bis 05.04.2019 durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 23.02.2012.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2019 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 – Abwägungsvorschlag mit Übersicht Eingang Stellungnahmen
2 – Planbild
3 – Satzung mit Begründung und Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan
4 – Geräuschimmissionsprognose
4.1 – Geräuschimmissionsprognose Anlage