Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 230
"Sportanlage Okarben - In den Altwiesen"
Gemarkung Okarben
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/367/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan

Nr. 230 „Sportanlage Okarben – In den Altwiesen“ in der Gemarkung Okarben mit

Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen

Festsetzungen gemäß § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.

 

Sachverhalt:

Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitverfahren abgeschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in

Kraft.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                     

 

HH 2019

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

1 – Planbild 230

2 – Satzung mit Begründung und Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

3 – Geräuschimmissionsprognose

3.1 – Geräuschimmissionsprognose Anlage