Bebauungsplan Nr. 230
"Sportanlage Okarben - In den Altwiesen"
Gemarkung Okarben
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan
Nr. 230 „Sportanlage Okarben – In den Altwiesen“ in der Gemarkung Okarben mit
Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen gemäß § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.
Sachverhalt:
Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitverfahren abgeschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in
Kraft.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2019 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 – Planbild 230
2 – Satzung mit Begründung und Umweltbericht mit integriertem
Grünordnungsplan
3 – Geräuschimmissionsprognose
3.1 – Geräuschimmissionsprognose Anlage