Bebauungsplan Nr. 125-4 "Gewerbegebiet"
Gemarkungen Kloppenheim und Klein-Karben;
hier: Beschluss Offizieller Entwurf mit geänderter
Plangebietsabgrenzung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Bebauungsplan Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ in den Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim mit Begründung (Planstand 19.07. 2019) unter Berücksichtigung der geänderten Gebietsabgrenzung zum Offiziellen Entwurf.
Der Geltungsbereich variiert gegenüber dem Vorentwurf lediglich in der südlichen Abgrenzung des Plangebiets wie folgt:
Der östliche Grenzverlauf des Plangebiets endet nun früher, von Norden kommend auf dem östlichen Grenzverlauf der Parzelle Flur 3 Nr. 22/155 (Gemarkung Klein-Karben) am südöstlichen Eckpunkt dieser Parzelle. Von diesem Punkt verläuft die Plangebietsabgrenzung nun abweichend zunächst auf der südlichen Grenze der Wegeparzelle Flur 3 Nr. 22/156 in Richtung Westen und schließt dann die Parzelle Flur 3 Nr. 22/158 an deren östlicher, südlicher und westlicher Grenze mit ein. Von nordöstlichen Eckpunkt der letztgenannten Parzelle, verläuft die südliche Abgrenzung des Plangebiets in westliche Richtung und trifft nach wenigen Metern auf den bisherigen Verlauf der Plangebietsabgrenzung.
Im Übrigen bleibt die Plangebietsabgrenzung unverändert.
Sachverhalt:
Das mit Beschluss vom 17.08.2017 begonnene Planverfahren soll nun mit der Offenlage des Entwurfs (Stand Mai 2019) fortgeführt werden. Zu diesem Zweck ist der überarbeitete Vorentwurf zum offiziellen Entwurf zu erheben.
Die Gebietsabgrenzung wurde im Vergleich zum Vorentwurf
geringfügig geändert, das Plangebiet verkleinert. Anlass ist der Verzicht auf
die Erweiterung des Wertstoffhofs am jetzigen Standort aufgrund von
Restriktionen des Arten- und Umweltschutzes. Die Erweiterungsfläche hätte u. U.
ein Vogelschutzgebiet tangiert.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2019 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
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Anlage 1: Bebauungsplan Planbild mit textlichen
Festsetzungen
- Anlage 2: Bebauungsplan Begründung
- Anlage 3: Bebauungsplan Anlage zur Begründung: Umweltbericht
- Anlage 4: Bebauungsplan Anlage zur Begründung: Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
- Anlage 5: Bebauungsplan Anlage zur Begründung: Artenschutzrechtliches Fachgutachten