Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 229
"Frankfurter Straße - Sauerborn" 1. Änderung
Gemarkungen Kloppenheim,
hier: Beschluss Abwägung der Offenlage
(gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der TÖB
Beteiligung (gem. § 4 Abs.2 BauGB)
Vorlage
FB 5/381/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur 1.

Änderung des Bebauungsplans Nr. 229 „Frankfurter Straße Sauerborn“ wurden allen

Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur

Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung

zu den eingegangenen Stellungnahmen.

 

Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am

04.04.2019 den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 229

„Frankfurter Straße - Sauerborn“ 1. Änderung in der Gemarkung Kloppenheim mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 15.04.2019 bis 15.05.2019 durchgeführt.

Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 06.04.2019.

Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen

Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und

§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2019

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

Anlagenverzeichnis:

1 – Abwägungsvorschlag

2 – Planzeichnung B-Plan Nr. 229 „Frankfurter Straße - Sauerborn“ 1. Änderung

3 – Ergänzungsblatt Begründung

4 – Begründung und Artenschutzrechtliche Stellungnahme rechtskräftiger B-Plan Nr. 229 (nur digital, ansonsten auch über Homepage der Stadt einsehbar)