Bebauungsplan Nr. 229
"Frankfurter Straße - Sauerborn" 1. Änderung
Gemarkungen Kloppenheim,
hier: Beschluss Abwägung der Offenlage
(gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der TÖB
Beteiligung (gem. § 4 Abs.2 BauGB)
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 229 „Frankfurter Straße Sauerborn“ wurden allen
Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur
Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am
04.04.2019 den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 229
„Frankfurter Straße - Sauerborn“ 1. Änderung in der Gemarkung Kloppenheim mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 15.04.2019 bis 15.05.2019 durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 06.04.2019.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2019 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
|||
Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 – Abwägungsvorschlag
2 – Planzeichnung B-Plan Nr. 229 „Frankfurter Straße - Sauerborn“ 1. Änderung
3 – Ergänzungsblatt Begründung
4 – Begründung und Artenschutzrechtliche Stellungnahme rechtskräftiger
B-Plan Nr. 229 (nur digital, ansonsten auch über Homepage der Stadt
einsehbar)