Bebauungsplan Nr. 125-4 "Gewerbegebiet"
Gemarkungen Kloppeneim und Klein-Karben
hier: Beschluss Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
Beteiligung TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 125-4 "Gewerbegebiet", Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim mit Begründung uns Anlagen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Das mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ eröffnete
Planverfahren wird nun mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen
Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange des
offiziellen Entwurfs weitergeführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2019 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
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Anlage
1: Planbild zum Bebauungsplan
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Anlage
2: Begründung zum Bebauungsplan
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Anlage
3: Umweltbericht (als Anlage zur Begründung)
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Anlage
4: Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
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Anlage
5: Artenschutzrechtliches Fachgutachten (als Anlage zur Begründung)