Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 125-4 "Gewerbegebiet"
Gemarkungen Kloppeneim und Klein-Karben
hier: Beschluss Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
Beteiligung TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/383/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 125-4 "Gewerbegebiet", Gemarkungen Klein-Karben und  Kloppenheim mit Begründung uns Anlagen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Sachverhalt:

Das mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ eröffnete

Planverfahren wird nun mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen

Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange des

offiziellen Entwurfs weitergeführt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          ---          

 

HH 2019

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

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Anlagenverzeichnis:

 

-          Anlage 1: Planbild zum Bebauungsplan

-          Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplan

-          Anlage 3: Umweltbericht (als Anlage zur Begründung)

-          Anlage 4: Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung

-          Anlage 5: Artenschutzrechtliches Fachgutachten (als Anlage zur Begründung)