Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben
über die Benutzung der Kindertagesstätten
Beschlussvorschlag:
Die Elternbeiträge, geregelt in der „Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten“ werden zum 01.08.2019 um 3% in allen Modulen (Ausnahme Grundmodul Kindergarten, da gebührenfrei) erhöht.
Sachverhalt:
Analog der Kostensteigerung im Personalbereich (Veränderungen der Tarifverträge), soll die Kostenstruktur der Elternbeiträge um 3% erhöht werden.
Die geplante Veränderung wurde bereits in der Sitzung am 08.05.2019 dem Stadtelternbeirat vorgestellt und einvernehmlich beraten. Es gab keine Negativstimmen.
In 2018 wurden ca. 936.000 € an Elternbeiträgen eingenommen, hieraus ergibt sich eine Steigerung von ca. 28.000€.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: Einnahmen 28.000,00€
HH 2019 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben
über die Benutzung der Kindertagesstätten 2019