Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben
Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben
über die Benutzung der Kindertagesstätten
Vorlage
FB 4/384/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Elternbeiträge, geregelt in der „Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten“ werden zum 01.08.2019 um 3% in allen Modulen (Ausnahme Grundmodul Kindergarten, da gebührenfrei) erhöht.

Sachverhalt:

 

Analog der Kostensteigerung im Personalbereich (Veränderungen der Tarifverträge), soll die Kostenstruktur der Elternbeiträge um 3% erhöht werden.

 

Die geplante Veränderung wurde bereits in der Sitzung am 08.05.2019 dem Stadtelternbeirat vorgestellt und einvernehmlich beraten. Es gab keine Negativstimmen.

 

In 2018 wurden ca. 936.000 € an Elternbeiträgen eingenommen, hieraus ergibt sich eine Steigerung von ca. 28.000€.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          Einnahmen  28.000,00€

 

HH 2019

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

Entwurf der Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten 2019