Bebauungsplan Nr. 239
"Homburger Straße"
Gemarkungen Groß-Karben und Klein-Karben
hier: Beschluss einer Veränderungssperre
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 239 „Homburger Straße“ in den Gemarkungen Groß-Karben und Klein-Karben die Anwendung der als Anlage beigefügten Satzung einer Veränderungssperre.
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst folgende Flurstücke vollständig oder teilweise:
In der Gemarkung Groß-Karben:
Flur 1 Nrn: 517/8, 518/5, 518/6, 519/3, 519/8, 5107/10, 519/11, 519/14, 519/15, 519/16, 519/17, 519/18, 519/19, 519/20, 519/21,519/22, 519/23, 519/26, 520/1, 520/2, 521/1, 679 (Wegeparzelle, anteilig), 521/2, 522/1, 522/2, 523/1, 523/3, 532/1, 532/2, 533/1, 533/2, 662 (Wegeparzelle, anteilig), 537/2, 538/1, 663 (Wegeparzelle, anteilig), 545/1, 545/2,
Flur 2 Nrn: 100/5, 199/18
In der Gemarkung Klein-Karben:
Flur 2 Nrn: 117 (Wegeparzelle), 118/4 Wegeparzelle), 37/10, 37/11, 37/6, 37/3, 37/5, 38/1, 122/4 (Wegeparzelle, anteilig), 10/5, 10/4, 9/5 (Wegeparzelle), 9/6, 8/3, 8/7, 119/3 (Wegeparzelle, anteilig), 7/9, 7/8, 7/7, 7/6, 7/5, 7/10
Sachverhalt:
Ziel der Veränderungssperre in Verbindung mit dem im Zeitraum der Gültigkeit dieser Satzung zu erarbeitenden Bebauungsplanes ist es, den Wandel der städtebaulichen Struktur der Homburger Straße in diesem sensiblen Bereich konstruktiv zu gestalten. Die teilweise als Mischgebiets-, teilweise als Wohnbauflächen ausgewiesen Bereiche entwickeln sich von einer Ortskernlage mit einem Schwerpunkt auf Versorgung und gewerblichen Nutzungen, hin zu einem Gebiet, dass durch die Wohnnutzung geprägt ist. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans soll die zunehmende Wohnnutzung im Bereich gestärkt, störende gewerbliche Nutzungen in geeigneten Bereichen konzentriert und nichtstörende gewerbliche Nutzungen sowie kleinteiliger Einzelhandel gefördert werden.
Zur Sicherung der Planung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 239 „Homburger Straße“, abgegrenzt wie vorstehend beschrieben und im Übersichtsplan (Anlage 1 zu dieser Satzung) zeichnerisch dargestellt, wird eine Veränderungssperre erlassen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Satzung.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2019 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Entwurf der Veränderungssperre
Anlage
2: Geltungsbereich als Bestandteil zur Veränderungssperre