Betreff
Kommunale Ausfallbürgschaft in Höhe von 6.000.000,00 € zur Finanzierung der treuhänderischen Entwicklung des Wohngebietes "Nördlich der Fuchslöcher" im Stadtteil Petterweil
Vorlage
FB 2/420/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es wird eine kommunale Ausfallbürgschaft über einen Betrag von maximal 6.000.000 Euro zur Finanzierung der treuhänderischen Entwicklung des Wohngebietes „Nördlich der Fuchslöcher“ im Stadtteil Petterweil auf der Grundlage des Angebotes der Sparkasse Oberhessen vom 28.06.2019 beschlossen.

 

Sachverhalt:

 

In § 10 des Betreuungsvertrages zwischen der Stadt Karben und der Firma Terramag GmbH, Hanau, ist geregelt, dass die Stadt wegen der Vorfinanzierung der Maßnahmen zum Zwecke der Erlangung von Kommunalkreditkonditionen für das Treuhandkonto eine geeignete Garantieerklärung oder Bürgschaftserklärung abgibt.

 

Bei den drei in Karben ansässigen Banken bzw. der Sparkasse wurden Angebote eingeholt.

 

Die Sparkasse Oberhessen hat dabei das günstigste Angebot abgegeben – näheres zu den Konditionen wird  im Rahmen der Sitzung erläutert.

 

Nach § 51 HGO ist bei Bürgschaften oder ähnlichen Sicherheiten die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

Nach § 104 Absatz 4 HGO ist dafür keine Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich, da eine Förderung des Städte- und Wohnungsbaus vorliegt.

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2019

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

Auswertung Finanzierungsangebote Treuhandkonto

Entwurf Bürgschaftserklärung