Beschlussvorschlag:
Es wird eine kommunale Ausfallbürgschaft über einen Betrag von maximal 6.000.000 Euro zur Finanzierung der treuhänderischen Entwicklung des Wohngebietes „Nördlich der Fuchslöcher“ im Stadtteil Petterweil auf der Grundlage des Angebotes der Sparkasse Oberhessen vom 28.06.2019 beschlossen.
Sachverhalt:
In § 10 des Betreuungsvertrages zwischen der Stadt Karben und der Firma Terramag GmbH, Hanau, ist geregelt, dass die Stadt wegen der Vorfinanzierung der Maßnahmen zum Zwecke der Erlangung von Kommunalkreditkonditionen für das Treuhandkonto eine geeignete Garantieerklärung oder Bürgschaftserklärung abgibt.
Bei den drei in Karben ansässigen Banken bzw. der Sparkasse wurden Angebote eingeholt.
Die Sparkasse Oberhessen hat dabei das günstigste Angebot abgegeben – näheres zu den Konditionen wird im Rahmen der Sitzung erläutert.
Nach § 51 HGO ist bei Bürgschaften oder ähnlichen Sicherheiten die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
Nach § 104 Absatz 4 HGO ist dafür keine Genehmigung der Aufsichtsbehörde erforderlich, da eine
Förderung des Städte- und Wohnungsbaus vorliegt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2019 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Auswertung Finanzierungsangebote Treuhandkonto
Entwurf Bürgschaftserklärung