B-Plan Nr. 226 "Ortskern Klein-Karben"
Gemarkung Klein-Karben
hier: Beschluss Frühzeitige Beteiligung
gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan
Nr. 226 “Ortskern Klein-Karben”, Gemarkung Klein-Karben mit Begründung einschließlich Artenschutz und Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom 19.07.2019 durchzuführen.
Sachverhalt:
Das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 09.09.2016 begonnene
Bauleitplanverfahren des Bebauungsplans Nr. 226 “Ortskern Klein-Karben”, Gemarkung Klein-Karben wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden,
Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fortgesetzt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2019 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
|||
Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 - Vorentwurf B-Plan Nr. 226 „Ortskern Klein-Karben“ Planbild
2 - Vorentwurf B-Plan Nr. 226 „Ortskern Klein-Karben“
Textfestsetzungen, Begründung einschl. Artenschutz und Umweltbericht mit
integriertem Grünordnungsplan