Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 223 "Am Quellenhof"
Gemarkung Groß-Karben
hier: Beschluss über die Ergebnisse der
Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung
gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Vorlage
FB 5/428/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 223 „Am Quellenhof“ Gemarkung Groß-Karben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung

zu den eingegangenen Stellungnahmen.

 

Sachverhalt:

 

Das Planverfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.08.2017 beschlossen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am

02.11.2018 den Vorentwurf  zum Bebauungsplan Nr. 223 „Am Quellenhof“, Gemarkung Groß-Karben gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs1BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1BauGB i.V. mit § 3 Abs.1BauGB beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4.1 BauGB) wurde im Zeitraum wurde in der Zeit vom 17.12.2019 bis zum 08.02.2019.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3.1. BauGB) wurde im Zeitraum vom 28.01.2019 bis zum 01.03.2019 durchgeführt. Die amtliche Bekanntmachung der Frist erfolgte am 19.01.2019.

 

Die eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die STVV zu

prüfen und abzuwägen.

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          ---          

 

HH 2019

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

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Anlagenverzeichnis:

 

-       Anlage 1: Abwägungsvorschlag

-       Anlage 2: Bebauungsplan Planbild

-       Anlage 3: Bebauungsplan Satzungstext

-       Anlage 4: Bebauungsplan Begründung