Betreff
Baugebiet "Brunnenquartier"
hier: Baulandumlegung
Vorlage
FB 2/453/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, für die Durchführung des förmlichen Umlegungsverfahrens (§§ 45-79 BauGB) zum Zwecke der Bodenordnung für das Baugebiet „Brunnenquartier“ in Kloppenheim, Flur 7 (Flurstücke 176/1, 176/2, 176/3, 176/4, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183/2, 184/10, 184/11, 184/12, 184/13, 185/2, 186/2, 187/2, 188/2, 189/2, 190/2, 191/2, 192/2, 193/2, 251/2, 342, 343, 344, 345, 346, 347, 348, 349/1, 349/2, 350/1, 351/1, 351/3, 351/4, 352/3) den Magistrat der Stadt Karben als Umlegungsstelle einzusetzen.

 

Sachverhalt:

 

Das Bodenordnungsverfahren wird zum Zwecke einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Erschließung von neuem Bauland entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 203 „Brunnenquartier“ erforderlich.

 

Die Umlegungsstelle führt die Erörterung und Verhandlungen mit den Umlegungsbeteiligten, ihr obliegt der notwendige Beschluss über die förmliche Umlegung nach § 47 BauGB und sie veranlasst die Berichtigung der öffentlichen Bücher nach Abschluss des Verfahrens.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          keine

 

HH 2019

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

Gutachten zu Grundstückswerten – werden im Rahmen der Baulandbevorratung von der HLG gezahlt

 

Anlagenverzeichnis:

 

Lageplan des Umlegungsgebiets