Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan

Nr. 223 „Am Quellenhof“ in der Gemarkung Groß-Karben mit

Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen

Festsetzungen gemäߧ 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.

 

Sachverhalt:

 

Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen.

Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der

Bebauungsplan in Kraft.

 

Der Termin der amtlichen Bekanntmachung ist in diesem Verfahren abhängig vom Abschluss des parallel laufenden Verfahrens zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich des Plangebiets. Erst nach einer positiven Rückmeldung des Planungsträgers (Regionalverband FrankfurtRheinMain) wird die Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses und damit die Rechtskraft erfolgen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2019

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Planzeichnung

Anlage 2: Satzungstext

Anlage 3: Begründung

Anlage 4: Artenschutzrechtliche Prüfung

Anlage 5: Umweltbericht (Bestandsplan)

Anlage 6: Umweltbericht

Anlage 7: Umweltbericht (Maßnahmenplan)