Betreff
Ortsrecht hier: 2. Nachtrag zur Recyclinghofgebührensatzung
Vorlage
FB 2/503/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des 2. Nachtrags zur Recyclinghofgebührensatzung von 2018 wird beschlossen und die Recyclinghofgebührensatzung entsprechend geändert.

 

Sachverhalt:

 

Nach Einführung der Mindestgebühren wegen der Mindestlast von Waagen wurde der Wunsch geäußert, kleinere Mengen zu geringeren Gebühren anliefern zu können.

 

In Übereinstimmung mit dem Recyclinghof-Konzept des Wetteraukreises (gleiche Gebühren für gleiche Fraktionen an allen Recyclinghöfen) soll die Plattformwaage mit einer Mindestlast von 20 kg geeicht und wieder in Betrieb genommen werden, wodurch Mengen ab 20 kg gebührenrechtlich erfasst werden können.

 

Der Nachtrag führt entsprechende Mindestgebühren für die Plattformwaage ein.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          nicht kalkulierbar

 

HH 2020

170.000 €

Produkt:

111000

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

201051

5110004

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

Kosten der Eichung – ca. 600 €

 

Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf 2. Nachtrag – Überarbeitungsversion

Entwurf 2. Nachtrag – endgültige Version